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LG Berlin, 25.04.2003 - 63 S 292/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermieters auf Wiederherstellung des früheren Zustands nach Veränderungen der Mietsache; Bedeutung des Begriffs "Rückgabe einer Mietsache"; Rechte eines Vermieters an zurückgelassenen Sachen eines ehemaligen Mieters nach Räumung und Rückgabe einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungsrücknahme ohne Rücksicht auf Wohnungszustand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2002 - 6 C 171/02
- LG Berlin, 25.04.2003 - 63 S 292/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81
Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2003 - 63 S 292/02
Ob in diesem Sinne geräumt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen ab und bedarf tatrichterlicher Feststellung und Entscheidung im Einzelfall (BGH NJW 1983, 1049 = GE 1983, 657). - BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2003 - 63 S 292/02
Nur wenn sich aus Art und Umfang der zurückgelassenen Gegenstände ergibt, dass dem Vermieter eine Inbesitznahme nicht möglich ist, liegt eine Rückgabe nicht vor (BGHZ 104, 285). - BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus LG Berlin, 25.04.2003 - 63 S 292/02
Zurückerhalten hat er sie, sobald er freien Zutritt zu ihr erlangt hat, um sie auf Veränderungen und Mängel untersuchen zu können (BGH NJW 1988, 1778 = GE 1988, 673).
- AG Berlin-Schöneberg, 17.04.2012 - 15 C 384/11
Beendigungszeitpunkt eines Mietverhältnisses nach Kündigung durch den Mieter bei …
Im Übrigen war der Kläger als Vermieter seinerseits nach Mietende verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 25.04.2003 - Az. 63 S 292/02, Grundeigentum 2003, 880).